Liebe Roosters-Fans,
um einen reibungslosen Ablauf bei unseren Auswärtsspielen zu gewährleisten, möchten wir euch daran erinnern, dass bestimmte Fanmaterialien (wie z.B. große Fahnen, Trommeln, Megafone, Choreos etc.) sowie Fanbusse anmeldepflichtig sind.
Bitte meldet diese Dinge mindestens 72 Stunden vor dem jeweiligen Spiel bei uns Fanbeauftragten an – entweder per E-Mail an fanbeauftragte@iec.de oder über die euch bekannten Kontaktwege.
Wichtig:
Nicht angemeldete Fanmaterialien werden beim Auswärtsspiel nicht zugelassen. Nicht angemeldete Fanbusse können vom gastgebenden Verein (Sicherheitsdienst) oder der Polizei abgewiesen werden.
Wir bitten euch, diese Vorgaben zu beachten, damit wir gemeinsam und ohne Komplikationen unsere Roosters unterstützen können!
Kleine Schwenkfahnen („Handfahnen“)
Als kleine Schwenkfahnen oder „Handfahnen“ bezeichnen wir Fahnen, die an einem Stock (meist aus Plastik, PVC-Leerrohr oder Holz) befestigt sind und beim Spiel geschwenkt werden. Das Fahnentuch besteht in der Regel aus Stoff, der bedruckt, genäht oder bemalt sein kann. Dazu zählen auch viele Fahnen, die ihr als Merchandise-Artikel direkt beim Club kaufen könnt.
Der Stock dieser Fahnen ist normalerweise nicht länger als 1,5 Meter.
Große Schwenkfahnen („Großschwenker“)
Große Schwenkfahnen – oft auch „Schwenker“ oder „Großschwenker“ genannt – sind Fahnen, die wie die kleinen Schwenkfahnen an einem Stock oder einer Stange befestigt und beim Spiel geschwenkt werden. Das Material und die Gestaltung der Fahne sind dabei genauso vielfältig wie bei den kleinen Schwenkfahnen: Meistens besteht das Tuch aus Stoff, der bedruckt, genäht oder bemalt ist.
Der Unterschied liegt vor allem in der Größe und der Art der Stange:
Für große Schwenkfahnen werden oft längere Stangen verwendet, die entweder aus zusammengesteckten Plastik- oder PVC-Rohren bestehen oder aus speziellen Teleskop-Stangen.
Als große Schwenkfahne gilt jede Fahne, deren Stock länger als 1,5 Meter ist.
Doppelhalter
Ein Doppelhalter ist eine Fahne, die zwischen zwei Stöcken gespannt wird. Die Stöcke sind in der Regel kürzer als 1,5 Meter. Aufgrund ihrer stabilen Konstruktion und dem beidseitigen Halt werden sie häufig für Choreographien verwendet. Sobald die Stocklänge 1,5 Meter überschreitet oder mehrere solcher Elemente eingesetzt werden sollen, ist eine Anmeldung notwendig. Gestaltung und Materialien entsprechen denen der Schwenkfahnen.
Zaunfahnen
Zaunfahnen (auch Banner genannt) werden nicht geschwenkt, sondern zur Dekoration am Zaun, an Wellenbrechern, Tribünenbrüstungen oder Geländern befestigt. Sie bestehen meist aus Stoff, der bemalt, bedruckt oder genäht wurde, und sind oft mit Logos oder Schriftzügen von Fanclubs versehen. Die Anbringung erfolgt häufig mit Klebeband oder Schlaufen. Unabhängig von der Größe sind Zaunfahnen in vielen Stadien anmeldepflichtig, insbesondere wenn sie Werbung oder Fluchtwege verdecken könnten.
Blockfahnen
Blockfahnen sind großflächige Stoffbahnen, die über ganze Tribünenbereiche gespannt oder von den Fans durchgereicht werden – meist bei Einlauf, Toren oder zu besonderen Anlässen. Sie bestehen aus zusammengefügten Stoffteilen und können die Form von Logos oder Trikots haben. Aufgrund ihrer Größe, Sichtbehinderung und des damit verbundenen organisatorischen Aufwands sind sie in jedem Fall anmelde- und genehmigungspflichtig – häufig mit längerer Vorlaufzeit.
Spruchbänder
Spruchbänder dienen der Mitteilung von Botschaften und werden meist aus Tapete oder Stoff gefertigt. Sie sind besprüht, bemalt oder bedruckt und in der Regel nur für den kurzfristigen Einsatz bestimmt. Da ihre Inhalte öffentlich sichtbar sind, müssen Spruchbänder in den meisten Stadien vorher angemeldet und inhaltlich abgestimmt werden. Auch das Material muss den Brandschutzvorgaben (i. d. R. B1-Zertifizierung) entsprechen.
Trommeln & Zubehör
Trommeln (z. B. Snaredrums, Bassdrums oder Handtrommeln) sind fester Bestandteil der akustischen Fankultur. Sie werden mit Gurten, Bändern oder Halterungen befestigt – meistens an Wellenbrechern. Pro Trommel dürfen i. d. R. ein Satz Schlagstöcke mitgeführt werden. Diese müssen stabil, aber ungefährlich gestaltet sein. In den meisten Stadien ist pro bestimmter Anzahl an Gästefans eine begrenzte Zahl an Trommeln erlaubt, und alle Trommeln müssen angemeldet werden, oft auch mit Angabe einer verantwortlichen Person.
Megaphone
Megaphone dienen der Koordination von Gesängen oder Durchsagen an größere Fanblöcke. Sie sind in vielen Stadien nur eingeschränkt erlaubt und fast immer anmeldepflichtig. Häufig ist die Mitnahme auf ein Gerät pro Block oder pro bestimmte Fananzahl beschränkt. Das Mitführen von Ersatzbatterien oder Akkus ist üblich. Teilweise wird auch die Personalie der verantwortlichen Person erfasst.
Choreo-Materialien
Für Choreographien kommen zahlreiche weitere Materialien zum Einsatz: Papptafeln, Folien, Luftballons, Papierrollen, Konfetti, Seilkonstruktionen oder bemalte Elemente auf Holzträgern. Aufgrund des hohen Koordinationsbedarfs, möglicher Sichtbehinderungen und Brandschutzauflagen müssen diese Materialien mindestens 14 Tage vor dem Spiel vollständig angemeldet und im Detail abgestimmt werden. Viele Clubs fordern zudem eine B1-Zertifizierung aller verwendeten Stoffe und Kunststoffe.
Weitere Fanutensilien
Darunter fallen nicht explizit geregelte Objekte wie Ratschen, andere Musikinstrumente oder kreative Eigenbauten. Auch diese unterliegen im Zweifel einer Anmeldepflicht. Die Entscheidung über Zulassung oder Ablehnung obliegt dem Heimverein, der nachvollziehbare Gründe für ein Verbot angeben muss. Die Anmeldung solcher Materialien sollte frühzeitig über den Fanbeauftragten des eigenen Clubs erfolgen.